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Schutz der Pflanzensorten

Neuzüchtungen von Pflanzensorten sind durch das Sortenschutzgesetz geschützt.
 
Voraussetzung für den Sortenschutz ist, dass die Pflanzensorte neu ist, in wenigstens einem Merkmal von den Pflanzen einer anderen Pflanzensorte unterscheidbar, homogen (wenn ihre Pflanzen unter Berücksichtigung der generativen oder vegetativen Vermehrung, in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit wichtigen Merkmale hinreichend gleich sind), und durch eine eintragbare Sortenbezeichnung bezeichnet ist.



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