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Patente

Patentschutz ist Erfindungsschutz, d.h. Schutz einer Neuerung auf dem Gebiet der Technik. Diese Neuerung kann z.B. sein ein Gerät, eine Schaltung, ein einen technischen Prozeß beeinflussendes Computerprogramm, eine chemische Verbindung oder ein Stoff, ein verfahrenstechnischer, chemischer oder biologischer Prozeß. Voraussetzung ist, dass die Erfindung neu ist, auf einer erfinderischen Leistung beruht und gewerblich anwendbar ist.
 
Das Kriterium der Neuheit ist erfüllt, wenn die Erfindung noch nicht zum sogenannten „Stand der Technik“ gehört. Hierzu zählen alle Kenntnisse, die vor dem Tag der Anmeldung der Erfindung beim Patentamt schriftlich oder mündlich, durch Benutzung oder in sonstiger Weise öffentlich geworden sind. Diese Bedingungen sind streng auszulegen, d.h. auch Vorveröffentlichungen des Erfinders selbst können dazu führen, dass ein wirksamer Patentschutz anschließend nicht mehr erlangt werden kann.
 
Das zweite Schutzkriterium ist die erfinderische Leistung oder, wie es das Patentgesetz formuliert, die „erfinderische Tätigkeit“. Gemeint ist, dass eine Erfindung dann nicht patentierbar ist, wenn ein auf dem betreffenden technischen Gebiet tätiger Fachmann ohne weiteres auf die entsprechende Lösung gekommen wäre.
 
Die Laufdauer eines Patentes beträgt bis zu 20 Jahre und beginnt mit dem Tag der Anmeldung. Die Schutzwirkungen des Patentes setzen jedoch nicht sogleich mit der Anmeldung ein, sondern erst mit der Patenterteilung. Bevor das Patentamt die Patenterteilung beschließt, führt es zunächst ein Prüfungsverfahren durch, in dessen Rahmen, u.a. die oben genannten Schutzkriterien der Neuheit und der erfinderischen Leistung geprüft werden. Nach positivem Abschluss dieses Prüfungsverfahrens wird das Patent erteilt.
 
Gegen die Patenterteilung besteht für Dritte die Möglichkeit eines Einspruchs. Dieser bedeutet eine Art Fortsetzung des Prüfungsverfahrens unter Berücksichtigung der mit dem Einspruch genannten Einwendungen gegen die Patentierbarkeit. Ein Einspruch ist allerdings nur dann zulässig, wenn er vom Einsprechenden auch im Einzelnen begründet wird.
 
Patentschutz gibt es auch in den meisten anderen Ländern der Welt. Eine Entscheidung hierüber sollte binnen eines Jahres nach der Einreichung der ersten Patentanmeldung getroffen werden. Ein relativ einfaches Instrument zur territorial breiten Absicherung der Erfindung ist das Europäische Patent. Dieses entfaltet Wirkung für eine Vielzahl europäischer Staaten.
 
Eine weitere Möglichkeit der territorialen Ausweitung des Patentschutzes ist die Einreichung einer sogenannten internationalen Patentanmeldung (PCT-Anmeldung). Der Anmelder hat hierdurch eine Option für eine Vielzahl von Staaten, darunter alle wichtigen Industriestaaten.



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