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Erweiterung der EU, Auswirkungen auf die Gemeinschaftsmarke und das Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Am 1. Mai 2004 wurde die Europäische Union um die Länder Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern erweitert.
Die wichtigste Auswirkung für Inhaber von Gemeinschaftsmarken, die vor dem Tag des Beitritts angemeldet wurden, besteht darin, dass der Schutz dieser Marken bzw. Markenanmeldungen auf das Gebiet der neuen Mitgliedsstaaten erstreckt wird.
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Revision des deutschen Geschmacksmusterrechts zum 1. Juni 2004

Zum 1. Juni 2004 ist ein neues Geschmacksmustergesetz (Design-Recht) in Kraft getreten.
Wichtige Regelungen sind die Einführung einer 12-monatigen Neuheitsschonfrist, die Möglichkeit, eine Ausstellungspriorität innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellungsbeginn in Anspruch zu nehmen sowie die Verlängerung der maximalen Schutzdauer auf 25 Jahre.

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Europäisches Patent: Mitgliedsstaaten
Am 1. März 2004 ist Polen dem EPÜ beigetreten. Das EPÜ umfaßt damit 28 Mitgliedsstaaten und 5 Erstreckungsstaaten.
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