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Geschmacksmuster (Design-Schutz) |
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Geschmacksmusterschutz ist Schutz gegen eine Nachahmung von Design. Geschützt ist daher nicht die Funktion, sondern ausschließlich die Gestaltung des Produktes und der davon ausgehende ästhetische Eindruck. Ähnlich wie beim Gebrauchsmuster wird auch das Geschmacksmuster vom Deutschen Patent- und Markenamt registriert, ohne dass eine Prüfung der Schutzkriterien stattfindet. Im Falle einer Geschmacksmusterverletzung ist daher zunächst zu überprüfen, ob die Schutzkriterien beim Geschmacksmuster erfüllt sind. Diese Kriterien sind die Neuheit sowie eine gewisse Gestaltungshöhe, im Gesetz als „Eigentümlichkeit“ des Geschmacksmusters bezeichnet.
Der Schutz des Geschmacksmusters beträgt längstens 20 Jahre ab Anmeldetag, für das zukünftige EU-Geschmacksmuster ist eine Schutzdauer von 25 Jahren geplant.
Auch viele Staaten außerhalb der EU kennen dem Geschmacksmusterschutz vergleichbare Instrumente für den Schutz der Produktgestaltung.

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