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Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster lässt sich als das „kleine Patent“ bezeichnen.
Die wesentlichen Unterschiede zum Patent sind die Folgenden:
 
a) Durch ein Gebrauchsmuster lassen sich keine Verfahren oder technischen Prozesse schützen
b) Die Laufdauer des Gebrauchsmusters beträgt höchstens 10 Jahre ab Anmeldetag
c) Das Patentamt führt für ein Gebrauchsmuster keine Prüfung auf Schutzfähigkeit durch. Jedoch besteht die Möglichkeit, beim Patentamt eine Recherche nach etwaigem Stand der Technik durchführen zu lassen. Diese Recherche ist für den Anmelder freiwillig, sie soll ihn in die Lage versetzen, den vermutlichen Rechtsbestand und damit die Durchsetzbarkeit seines Gebrauchsmusters besser abschätzen zu können.
d) Da eine Prüfung auf Schutzfähigkeit nicht stattfindet, werden Gebrauchsmuster relativ schnell eingetragen, in der Regel schon zwei bis drei Monate nach dem Anmeldetag. Mit der Eintragung setzen auch sofort die Schutzwirkungen des Gebrauchsmusters ein.



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